Wie der Name es schon verrät, haben die Angehörigen bei einem Wahlgrab die Möglichkeit die Grabstelle der Urne zu bestimmen. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei einem Wahlgrab mehrere Urnenplätze erworben werden können. Dadurch haben Verwandte und Lebenspartner die Chance an der gleichen Stelle beigesetzt zu werden.
Bei einem Reihengrab gibt die Friedhofverwaltung vor, wo die Urne beigesetzt wird. Die Angehörigen haben dabei nicht die Möglichkeit die Lage der Urne selbst zu wählen. Dies ist wiederum im Gegensatz zum Wahlgrab mit geringeren Kosten verbunden.
In einer Gruft können neben Särgen auch Urnen beigesetzt werden. Bei einer Gruft handelt es sich üblicherweise um einen unterirdischen Raum, beispielsweise unter einer Kirche.
Einige Friedhöfe haben sogenannte Kolumbarien. Diese sind je nach Friedhof aus ganzen Gebäuden oder aus einer einzelnen Steinwand zusammengesetzt. Hier wird jede Urne in einer einzelnen kleinen Kammer beigesetzt.
In Österreich kann die Urne seit einigen Jahren im Anschluss an eine Feuerbestattung zu Hause aufbewahrt werden. Jedoch variieren die Voraussetzungen und Möglichkeiten durch die einzelnen Bundesländer. Erst mit einer Bewilligung kann die Urne mit nach Hause genommen werden.
Besteht der Wunsch nach einer Aufbahrung, wird meist in einem kleinen Kreis der Familie Abschied genommen. Dies kann in den Räumlichkeiten des Bestatters durchgeführt werden, ehe der Leichnam zum Krematorium gebracht wird.
Während der Trauerfeier können die Angehörigen des/der Verstobenen in Ruhe Abschied nehmen. Je nach den Wünschen und Vorstellungen der Hinterbliebenen wird die Trauerfeier ausgerichtet.
Im Anschluss an die Trauerfeier muss die Urne zum Ort der Beisetzung gebracht werden. Dies wird im Normalfall vom Friedhofspersonal übernommen.
Die Urne wird dann an der entsprechenden Grabstelle beigesetzt. Hier können noch ein paar letzte und tröstende Worte ausgesprochen werden.
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