FAQ - oft gestellte Fragen

1. Was bietet die Sterbeversicherung beim Wiener Verein?

 

  • Sofortschutz bei Unfalltod
  • Die Versicherungssumme (€ 2.500 – €25.000) kann frei gewählt werden
  • Der Wiener Verein kümmert sich um die Organisation und Abwicklung der Bestattung
  • Sicherheit. Die ausgewählte Leistung ist zweckbestimmt und wird ausschließlich für die Bestattung in Anspruch genommen
  • Abwicklung und Organisation der Beerdigung durch den Wiener Verein
  • Zusätzlich können Sie die Übernahme der Grabpflege veranlassen und die weltweite Überführung zum Wohnort auswählen

2. Gibt es Gesundheitsfragen?

Nein, Sie müssen bei dem Abschluss einer Sterbeversicherung vom Wiener Verein keine Gesundheitsfragen beantworten.

3. Ab wann besteht der Versicherungsschutz?

 

Ab dem Zeitpunkt, indem Sie Ihre Polizze besitzen und die ausgewählte Versicherungsprämie bei uns eingegangen ist, tritt Ihre Bestattungsvorsorge in Kraft. In den ersten drei Jahren der Sterbeversicherung wird (außer es kommt zu einem Unfalltod) die eingezahlte Prämie (inkl. VSt) und die bis dahin erworbene Gewinnbeteiligung für die Leistungsverrechung ausgezahlt. Ab dem 4. Jahr Ihrer Sterbeversicherung steht die ausgewählte Versicherungssumme inklusive der erworbenen Gewinnbeteiligung für die Verrechnung der Leistungen zur Verfügung.

4. An wen geht im Todesfall die Versicherungsleistung?

 

Die Versicherungssumme ist für die Bestattung bestimmt. Die Organisation und die Umsetzung werden vom Wiener Verein gemeinsam mit den österreichischen Bestattungsinstituten nach Ihren Wünschen und Vorstellungen durchgeführt und direkt verrechnet. Überschüsse gehen an die Hinterbliebenen bzw. die Begünstigten.

5. Welche Wünsche können bei der Durchführung der Bestattung miteinfließen?

 

Die Sterbeversicherung vom Wiener Verein wird nach Ihren Wünschen in der Höhe der Zahlungsart, der ausgewählten Details und der Zusätzen verwirklicht. Sonderwünsche können dabei angeführt und im Todesfall an das Bestattungsunternehmen kommuniziert werden. Unter die Sonderwünsche fallen zum Beispiel auch alternative Bestattungsarten oder Grabdaten.

6. Ist eine Aufstockung/Zuzahlung zur bestehenden Sterbeversicherung möglich?

 

Abhängig von der Tarifgeneration ist eine Aufstockung oder Zuzahlung möglich, jedoch muss diese von Ihnen angefragt werden.

7. Ist eine Teilentnahme möglich?

 

Die Sterbeversicherung beim Wiener Verein soll als langfristige Vorsorge für den Todesfall dienen, eine Teilentnahme ist daher nicht vorgesehen.

8. Kann ich den Vertrag steuerlich absetzen?

 

Nein. Seit einigen Jahren besteht nicht mehr die Möglichkeit neue Lebensversicherungen von der Steuer abzusetzen.

9. Kann eine Sterbeversicherung besichert werden?

 

Ja dies ist möglich. Jedoch sollten Sie bitte beachten, dass eine Verpfändung oder Abtretung uns gegenüber nur und erst dann gültig ist, wenn sie uns angezeigt wird. Eine Vinkulierung benötigt neben der Anzeige zu ihrer Wirksamkeit unsere Bewilligung. Die (gerichtliche) Pfändung ist ebenfalls durchführbar.

10. Warum zahle ich mehr Prämien, als ich Versicherungssumme bekomme?

 

Die Sterbeversicherung ist eine lebenslange Versicherung, die der Abdeckung einer Versicherungsleistung im Todesfall dient. Dabei handelt es sich um eine Risikoversicherung. Bei dem Versicherungsschutz wurden Risikoprämien verrechnet. Diese werden für die Deckung eines frühzeitigen Ablebens in der Versichertengemeinschaft „verbraucht“ und können nicht angelegt werden.

11. Was ist im Todesfall zu tun?

 

Sollte es zu einem Todesfall kommen, melden Sie sich am besten telefonisch unter +43 6219 21401 oder bei dem Bestatter Ihres Vertrauens. Mehr Informationen!

12. Wer kümmert sich im Todesfall um die Abwicklung?

 

Im Todesfall kümmert sich der Wiener Verein in Zusammenarbeit mit dem von Ihnen gewählten Bestattungsunternehmen um die Abwicklung. Gerne bekommen Sie von uns noch mehr Informationen zu den Bestattungskosten in Österreich. 

13. Ist ein bestimmtes Bestattungsinstitut verpflichtend?

 

Natürlich nicht. Sie haben die Möglichkeit österreichweit jeden Bestatter zu wählen, gerne helfe wie Ihnen bei dieser Entscheidung. Der Wiener Verein verrechnet problemlos mit dem jeweiligen Bestattungsinstitut. Aber auch im Ausland sorgt der Wiener Verein für die erforderlichen Schritte, solange die Überführungsbedingungen gegeben sind. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, melden Sie sich bei unsere Service-Line +43 6219 21401.

14. Was passiert, wenn der Todesfall außerhalb der Geschäftszeiten eintritt?

 

In der Regel kümmert sich der Bestatter um die wichtigsten Angelegenheiten im Todesfall. Sie sollten bei Ihrem Gespräch mit dem Bestatter die Versicherungsunterlagen mitnehmen. Das Bestattungsinstitut kontaktiert in diesem Fall den Wiener Verein.

15. Wer ist für die Organisation der Bestattung zuständig?

 

Sollten die Angehörigen noch kein Bestattungsunternehmen ausgewählt haben, kümmert sich der Wiener Verein um die Beauftragung eines Bestatters für die Durchführung der Beerdigung. Natürlich haben Sie die freie Wahl. Wollen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen, verrechnet der Wiener Verein bargeldlos und unkompliziert mit Ihrem Bestatter.

16. Welche Kosten übernimmt der Wiener Verein?

 

Der Wiener Verein kommt für jegliche Leistungen des Bestatters im Rahmen der Versicherungssumme (inkl. Gewinnanteile) auf. Unter Voraussetzung der Überführungsbedingungen wird auch die Überführung an den letzten Wohnort übernommen. Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam in das dem Sterbeort nächst gelegenem Krematorium überführt.

17. Ist der Grabstein inbegriffen?

 

Im Zusammenhang mit der Versicherungssumme (inkl. Gewinnanteil) werden sämtliche Leistungen vom Wiener Verein vergütet. Die von Ihrem Bestatter getroffenen notwendigen Anordnungen werden direkt und bargeldlos mit dem Wiener Verein verrechnet. Egal, ob Grabstein, Bestattungsort oder Trauerfeier. Mit dem Wiener Verein haben Sie eine umfassende Vorsorge veranlasst.

18. Was passiert, wenn die Kosten der Bestattung höher/niedriger ausfallen?

 

Sollten die Bestattungskosten geringer ausfallen als die ausgewählte Versicherungssumme (inkl. Gewinnanteil), wird der übrige Betrag an den Übermittler der Polizze oder den namentlich erwähnten Bezugsberechtigen ausgezahlt. In diesem Fall muss der Empfänger die Zahlung an den Notar melden. Wenn die Kosten der Bestattung höher sind als die Leistungssumme, ist der Auftraggeber der Bestattung verpflichtet die Differenz an das Bestattungsinstitut zu zahlen.

19. Ist eine Auszahlung beim Notar zu melden?

 

Sollten Sie als Überbringer einer Polizze oder als namentlich erwähnter Bezugsberechtigter nach Bezahlung der Bestattungskosten die darüber hinaus gehende Summe ausgezahlt bekommen, müssen Sie diese dem Notar melden.

20. Was passiert, wenn ich im Ausland sterbe?

 

Haben Sie bei Ihrer Vorsorge den Überführungsschutz ausgewählt, veranlasst der Wiener Verein die Überführung nach Österreich. Die dabei entstandenen Kosten werden bis zur dafür bestimmten Versicherungssumme übernommen.

21. Muss ich meine Polizzen auch in den Urlaub mitnehmen?

 

Müssen Sie nicht. Im Idealfall haben Sie ihre Servicekarte mit. Dadurch weiß der Reiseleiter, dass Sie eine Bestattungsvorsorge beim Wiener Verein abgeschlossen haben und kontaktiert uns so bald wie möglich. Außerdem sollten Sie einer Person Ihres Vertrauens, welche Sie nicht im Urlaub begleitet, den Aufenthaltsort Ihrer Polizzen sagen. Dadurch kann die Abwicklung im Notfall reibungslos von statten gehen. Sie haben Ihre Servicekarte verloren oder benötigen eine neue? Setzen Sie sich mit der nächsten Kundenservicestelle in Verbindung.

22. Wer kontaktiert den Wiener Verein, sollte der Sterbefall im Urlaub eintreten?

 

In der Regel verständigt eine Begleitperson den Wiener Verein. Sollten Sie mit einer Reisegruppe unterwegs sein, ist es von Vorteil den Reiseleiter über Ihre Bestattungsvorsorge beim Wiener Verein informieren.

23. Was beinhaltet der Überführungs-Service bzw. was bedeutet weltweite Überführung?

 

Wir befinden uns in einer globalen Welt, in der Mobilität zum Grundbedürfnis der Menschen gehört. So kommt es immer häufiger, dass Personen im Ausland versterben. Den Leichnam zurück an den letzten Wohnort in Österreich zu holen, geht mit immensen Kosten einher. Sollten Sie daher außerhalb Ihre Wohnortes versterben, dann wird aus der Zusatzversicherung die weltweite Rückholung bis zur vereinbarten Versicherungssumme bezahlt. Somit übernehmen wir weltweit die Überführungskosten zum letzten Wohnort des Verstorbenen. Wenn Sie sich eine Feuerbestattung wünschen, werden die Kosten des Transports zum nächstgelegenen Krematorium gedeckt.

24. Wer kümmert sich um die Pflege des Grabes?

 

In der Regel übernehmen die Hinterbliebenen die Aufgabe der Pflege. Jedoch können Sie Ihre Liebsten mit unserer Hilfe entlasten. Mit der Grabpflege-Versicherung des Wiener Vereins können Sie bereits zu Lebzeiten dafür vorsorgen. Dabei wird die zur Verfügung stehende Summe für die Grabpflege verwendet. Sie haben Fragen zur Grabpflege? Rufen Sie uns einfach unter +43 6219 21401 an.

25. Habe ich die Möglichkeit andere Grabstellen pflegen zu lassen?

 

Mit Hilfe eines Grabpflege-Depots können Sie auch für andere Grabstellen vorsorgen. Durch eine Einmalzahlung, welche vom Wiener Verein veranlagt wird, wird das zu pflegende Grab zur vereinbarten Summe betreut. Setzen Sie sich bei weiteren Fragen mit uns in Verbindung, wir beraten Sie dabei gerne.

26. Grabpflege beim Wiener Verein?

 

Die Pflege eines Grabes benötigt dauerhaft Zeit. Oft ist es für Angehörige jedoch aus örtlichen oder zeitlichen Gründen nicht machbar die Grabpflege zu bewältigen. Mit Hilfe der Grabpflegeversicherung vom Wiener Verein können Sie selbst bestimmen wie Ihre Grabstelle geschmückt und bepflanzt werden soll. Mit der Zusatzversicherung organisiert der Wiener Sterbeverein über örtliche Gärtnereien die Pflege und Bepflanzung der Grabstätte. Die dafür gewählte Vorsorgesumme sollte bei Grabbeisetzungen für die Mindestdauer von 10 Jahren ausreichen. Der Wiener Verein übernimmt alle anfallenden Aufgaben, solange Sie möchten. Mehr Informationen!

27. Bis zu welchem Alter kann eine Bestattungsvorsorge beim Wiener Verein abgeschlossen werden?

 

Die Bestattungsvorsorge kann bis zum 80. Lebensjahr abgeschlossen werden.

28. Was hat der Wiener Verein zu bieten?

 

Sie bekommen ein umfangreiches Produktprogramm, um Ihnen alle Bereiche der individuellen Vorsorge zu bieten. Lassen Sie sich beraten und rufen uns an unter: +43 6219 21401.

29. Was kostet die Vorsorge beim Wiener Verein bei Neueintritt?

 

Je nach Alter und der gewünschten Versicherungssumme stellt sich die Prämie zusammen. Jetzt unverbindlich anfragen.

30. Wie hoch ist die Versicherungssumme?

 

Die Leistungssumme und die Höhe der Versicherungssumme können Sie beantragen und wird Ihnen dann schriftlich bekannt gegeben.

31. Ist die Zahlung lebenslang?

 

Die Bestattungsvorsorge beim Wiener Verein ist auf eine gewisse Zahlungsdauer begrenzt. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bei uns unter: +43 6219 21401.

32. Was passiert, wenn ich im Urlaub bin und meinen Zahlschein nicht rechtzeitig einzahle?

 

Sollten Sie den Zeitraum Ihres Urlaubes bereits geplant haben, können Sie eine Vorauszahlung durchführen. Verreisen Sie nicht länger als einen Monat, können Sie den Zahlschein auch nach der Rückkunft aus Ihrem Urlaub bezahlen. Mit der Umstellung auf Bankeinzug vereinfachen Sie sich diesen Prozess.

33. Kann ich die Bestattungsvorsorge für andere Personen abschließen ohne deren Wissen?

 

Ja, diese Möglichkeit besteht. Sie können als Versicherungsnehmer die Bestattungsvorsorge auch für eine andere Person festsetzen. Handelt es sich jedoch um Verträge mit Gesundheitsfragen muss die zu versichernde Person die Richtigkeit der Daten mit ihrer Unterschrift bescheinigen. Wird die Versicherung mit einer Einmalerlagsprämie bis zu einer Versicherungssumme in Höhe der herkömmlichen Beerdigungskosten (derzeit € 8.000,-) beglichen, wird die Unterschrift der zu versichernden Person nicht benötigt. Sie haben noch Fragen dazu? Rufen Sie uns einfach an.

34. Ist die Zahlung per Telebanking möglich?

 

Ja. Jedoch sollten Sie dabei beachten, dass die abgedruckte Nummer auf dem Zahlschein exakt angeführt wird. Sorgen Sie für eine genaue Kennzeichnung, um die Zuweisung Ihrer Prämie zu bewerkstelligen.

35. Die Dauer meiner Prämienzahlung ist bereits zu Ende, wann bekomme ich das Geld?

 

Die Bestattungsvorsorge vom Wiener Verein ist eine für den Todesfall ausgerichtete Vorsorge. Sobald dieser eintritt, steht die Versicherungssumme (inkl. der Gewinnanteile) zur Verfügung. Der Bestatter wird direkt vom Wiener Verein entlohnt, damit Ihre Liebsten entlastet werden.

36. Wie hoch fällt der Gewinnanteil aus?

 

Um Auskunft darüber zu erhalten, wie hoch die aktuelle Summe im Leistungsfall ist, wenden Sie sich an Ihren Kundenberater. Wir senden Ihnen diese Auskunft gerne schriftlich zu.

37. Wann bekomme ich den Gewinnanteil ausgezahlt?

 

An und für sich wird der Gewinnanteil nicht ausgezahlt, sondern zu Ihrer Versicherungssumme addiert. Dieser Anteil kann nicht vom Vertrag getrennt werden.

38. Was geschieht nach Ende der Prämienzahlung?

 

Der Versicherungsschutz Ihrer Bestattungsvorsorge besteht ein Leben lang. Bei laufender Prämienzahlung kann die Dauer der Prämienzahlung individuell gewählt werden, nach Ablauf des gewählten Zeitraums dauert der Vertrag bis zum Ableben prämienfrei an.

39. Was wird im Todesfall über die Versicherungsleistung abgerechnet?

 

Die Leistung der Bestattungsvorsorge kann jegliche Kosten umfassen, welche im Todesfall auftreten und sich in der Beerdigungsrechnung auffinden. Dabei ist vorauszusetzen, dass diese von der Versicherungssumme gedeckt sind. Nicht für die Bestattung verbrauchte Beträge stehen dem namentlich genannten Bezugsberechtigten zu. Ist keiner genannt, fallen diese Beträge der Verlassenschaft zu.

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