Verstirbt eine Person ganz plötzlich zuhause, sollten Sie unmittelbar die Rettung unter der Nummer 144 anrufen. In diesem Fall wird der zuständige Notarzt den Tod feststellen. Ist der Tod bereits vorhersehbar, sollten Sie am besten Ihren Hausarzt kontaktieren.
Wenn die Person im Pflegeheim oder im Krankenhaus stirbt, kümmert sich der Arzt vor Ort um die Feststellung des Todeszeitpunkts. Im Normalfall kümmert sich die Einrichtung dann um den Totschein und kontaktiert die engsten Angehörigen.
Wie auch beim Sterbefall im eigenen Haus müssen Sie, wenn die Person an einem öffentlichen Ort stirbt und Sie anwesend sind, die Rettung unter 144 informieren. Sollten Sie nicht vor Ort sein, werden Sie von den Sicherheitsbehörden über den Todesfall aufgeklärt.