Mobilität und Flexibilität ist in der heutigen Zeit eine Selbstverständlichkeit. Vor allem aus ländlichen Gebieten zieht es die Menschen in die Ballungszentren der großen Städte. Und in den Städten herrscht vielfach Anonymität und Hektik. Diese Tatsachen führen dazu, dass immer mehr Menschen nicht in der Lage sind, die Gräber ihrer Verstorbenen so liebevoll zu pflegen, wie sie es gerne tun würden. Allerdings haben die Angehörigen eines Verstorbenen nicht nur die Pflicht, die Beisetzung des/der Verstorbenen zu planen, sondern auch die Pflege der Grabstätte zu bewältigen. Auch hier kann der WIENER VEREIN Sterbeverein Ihnen helfen!
Die Grabpflege schließt die Neuanlage, die Pflege und die Reinigung der Grabstätte mit ein. Dazu gehört unter anderem auch die Beseitigung von Unkraut, das Gießen der Pflanzen und die allgemeine Pflege einer Grabstelle. Der Aufwand hängt dabei vom jeweiligen Grab selbst ab. Ein Sarggrab braucht eine andere Pflege, in der Regel auch intensivere Pflege, als ein Urnengrab.
Viele Personen wissen nicht, dass es zu einem vorzeitigen Erlöschen des Benutzungsrechts an einer Grabstelle kommen kann, wenn sich diese in einem baulich bzw. gärtnerisch schlechten Zustand befindet.
Der Wiener Sterbeverein beauftragt – österreichweit – örtliche Gärtnereibetriebe mit der Pflege und Betreuung des Grabes im Rahmen der gewählten Versicherungssumme. Die Verrechnung erfolgt dabei direkt mit der Gärtnerei.
Eine weitere Möglichkeit ist die Beauftragung einer privaten Person. Hier werden, wie bei einer Gärtnerei, die Kosten in Höhe der Versicherungssumme vom Wiener Verein getragen und verrechnet.
Wie bei der Gestaltung der eigenen Begräbnisfeierlichkeiten, ist es vielen Menschen auch wichtig, die Pflege Ihres Grabes selbst zu bestimmen. Sie können all Ihre Wünsche (z.B. einen Rosenstrauß zum Geburtstag oder Chrysanthemen zu Allerheiligen, usw.) und auch den dafür zuständigen Gärtner in Ihrer Sterbefallversicherung vermerken lassen.
Unter dem Grabnutzungsrecht versteht man ein zeitliches Nutzungsrecht einer Grabstelle. Dieses Recht erwirbt man durch die Zahlung der Grabstellengebühr. Man kauft im Grunde nicht das Grab selbst, sondern ein zeitliches Nutzungsrecht. Endet ein solches Recht kann eine Verlängerung beantragt werden. Um eine solche Verlängerung nicht zu verpassen, verlängert der Wiener Verein auf Wunsch auch das Benutzungsrecht für Ihre Grabstelle.
Der Wiener Sterbeverein vertraut seinen Partnern. Dennoch übernimmen wir die laufende Überwachung und Qualitätskontrolle aller im Auftrag gegebenen Dienstleistungen.
Sie haben bereits ein Grab zu pflegen und finden kaum Zeit dazu? Der Wiener Verein organisiert auf Wunsch ab morgen Ihre Grabpflege! Sie bezahlen im Rahmen eines Grabpflegedepoterlages einmalig einen entsprechenden Betrag und der Wiener Verein übernimmt auf die gewählte Pflegedauer (z.B. 5 Jahre) die Pflege und Betreuung eines bereits bestehenden Grabes – wie oben beschrieben.
Bei der Wiener Verein Todesfallabsicherung können Sie einen Teil Ihrer Versicherungssumme für die gewünschte Grabpflege reservieren. Dabei wird in der Praxis der von Ihnen ausgewählte Grabpflegeauftrag an professionelle Friedhofgärtner weitergegeben und aus dem frei wählbaren Kapital aus der Bestattungsvorsorge bezahlt. Sie entscheiden, wie der reservierte Betrag für die Grabpflege, Grabschmuck und Blumen verwendet werden soll.
?
Copyright © 2022 Wie-Vorsorgen | design by Marketingagentur w- mm.at